Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anton Gavrilov Marketing Digital, Inh. Anton Gavrilov, Dieselstraße 14, 49767 Twist (nachfolgend: „AGM Digital“)

§ 1  Anwendungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die AGM Digital mit seinen Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt) handelt.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als AGM Digital ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn AGM Digital in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.

§ 2 Leistungen von AGM Digital / Mitwirkung des Kunden

(1) AGM Digital erbringt für Unternehmen individuelle und onlinebasierte Beratungs- und Agenturdienstleistungen im Bereich des Online-Marketings. Dies umfasst insbesondere die Entwicklung und Umsetzung von Webseiten, die Gestaltung und den Aufbau von Markenidentitäten, das Schalten von digitalen Werbeanzeigen sowie die Erstellung von offline nutzbaren Grafikdesigns wie Printmedien, Visitenkarten, Flyer oder Werbematerialien. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet AGM Digital dem Kunden nicht die Erbringung eines konkreten Werks oder einen bestimmten Erfolg.

(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch AGM Digital, bleibt der Vergütungsanspruch von AGM Digital unberührt.

(3) In Bezug auf die von AGM Digital zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht AGM Digital in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(4) AGM Digital ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und anderen Dritten erbringen zu lassen.

(5) AGM Digital weist darauf hin, dass Drittanbieter wie Facebook oder Google jederzeit berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen einzustellen / zu stoppen. AGM Digital ist für ein solches Verhalten nicht verantwortlich.

(6) Sofern für Werbekampagnen ein Budget erforderlich ist, ist dieses nicht in der Vergütung von AGM Digital inkludiert, sondern vom Kunden separat zur Verfügung zu stellen.

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen AGM Digital und dem Kunden kann fernmündlich oder schriftlich erfolgen. Fernmündliche Vertragsschlüsse werden von AGM Digital nach erteilter Einwilligung durch den Kunden aufgezeichnet.

(2) Der Kunde erhält bei fernmündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von AGM Digital eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.

§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen

(1) Die Leistungen von AGM Digital unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-13.

(2) AGM Digital kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.

(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.

(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. AGM Digital kann den Kunden mit Fristsetzung von zehn Werktagen zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber AGM Digital nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und AGM Digital überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.

(5) Soweit bei der Funktionsprüfung erhebliche Mängel festgestellt werden, ist AGM Digital verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.

(6) AGM Digital ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.

(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird AGM Digital dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.

(8) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von AGM Digital gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von AGM Digital hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 10 Werktagen schriftlich erklärt.

(9) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.

(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.

(11) Das vom Kunden freigegebene Design (einschließlich Layout, Farbgestaltung, Typografie, strukturelle Anordnung der Inhalte sowie der darin enthaltenen Texte) gilt als finale Abnahme dieser gestalterischen und textlichen Aspekte. Änderungen am Design oder an den freigegebenen Texten, die nach der Entwicklung beantragt werden, sind nur in Ausnahmefällen zulässig, sofern sie sich auf technische Aspekte beziehen, die in der Designphase nicht absehbar waren (z. B. Anpassungen an Animationen, Optimierung der Ladegeschwindigkeit durch Code-Minimierung, Bildkomprimierung oder serverseitige Anpassungen).

(12) Nicht zulässig sind nachträgliche Änderungen, die das freigegebene Design in wesentlichen Punkten betreffen, insbesondere Farbänderungen, das Hinzufügen neuer Sektionen oder Layout-Anpassungen, die bereits in der Designphase hätten entschieden werden müssen.

(13) Sollte der Kunde nach finaler Designfreigabe Änderungswünsche äußern, die über die in Abs. 11 genannten Punkte hinausgehen, kann AGM Digital diese gegen eine separate, stundenbasierte Vergütung umsetzen.

§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von AGM Digital angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von AGM Digital erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von AGM Digital ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von AGM Digital ist anders lautend. Eine AGM Digital erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern bei fernmündlichem bzw. Onlinevertragsabsschlüssen mit AGM Digital SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde AGM Digital über die mündlich erteilte Einwilligung hinaus nach Vertragsschluss noch ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.

(4) AGM Digital stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer (sofern anfallend) ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an AGM Digital zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

(7) Änderungen, die über die vertraglich vereinbarte Anzahl an Korrekturschleifen hinausgehen, sind gesondert zu vergüten. Die Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis gemäß den zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Stundensätzen von AGM Digital.

§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch AGM Digital beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei AGM Digital eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei AGM Digital vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält AGM Digital sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Änderungen über die vereinbarte Anzahl an Korrekturschleifen hinaus sind zum jeweiligen Stundensatz gesondert zu vergüten.

§ 8 Erfüllung

(1) AGM Digital wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. AGM Digital ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Dem Kunden ist bewusst, dass AGM Digital bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet.

(3) Ist AGM Digital gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von AGM Digital unberührt.

§ 10 Schutzrechte Dritter

Der Kunde gewährleistet, dass AGM Digital überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt AGM Digital insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

§ 11 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von AGM Digital erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von AGM Digital für den Kunden erstellt wurden (z. B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.

(2) Der Kunde ist berechtigt, die Arbeitsergebnisse zu bearbeiten, zu verändern und an seine individuellen Bedürfnisse anzupassen, sofern dies nicht die Urheberpersönlichkeitsrechte von AGM Digital verletzt. Änderungen, die über eine übliche Anpassung hinausgehen, sind dem Urheber auf Anfrage mitzuteilen.

(2) Absatz 1 und 2 gelten ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde AGM Digital nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an AGM Digital über.

§ 12 Haftung

(1) AGM Digital haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet AGM Digital nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet AGM Digital nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

§ 13 Datenschutz und Datensicherheit

(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an AGM Digital die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist die Bestätigung von AGM Digital maßgebend.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von AGM Digital. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von AGM Digital (derzeit: Twist)